Münzwaldlauf

35. Volkslauf / Ortenaumeisterschaft am Sonntag, den 10. August 2025

Programm:

  • 09:00 Uhr: Start Volkslauf über 10 km 
  • 09:00 Uhr: Neu Start 5 km Lauf
  • 09:00 Uhr: Start Walking über 6,6 km
ab ca. 10:30 Uhr: Kinderläufe über 250 und 500 Meter
 

Anmeldung: nur vor Ort am Sonntagmorgen ab 07:30 Uhr bis spätestens 30 Minuten vor dem Start möglich.

Hinweis: Strecke und Wertung für Walker ausschließlich über 6,6 km. 

Startgebühren: 

  • Volkslauf 10 km: 10 €
  • Walking 6,6 km & 5 km: 7 €
  • Kinderläufe: kostenlos

Unsere Lauf -und Walkingstrecken führen durch Felder, Wiesen und herrliche Laubwälder. Der abwechslungsreiche Streckenverlauf ist mit Richtungs- und Kilometermarkierungen ausgeschildert und vom DLV genehmigt. Auf der Strecke und im Ziel gibt es zudem einen Verpflegungsstand.

Nach dem Lauf/Walking stehen im Vereinsheim Duschmöglichkeiten zur Verfügung. Im Festzelt findet anschließend die Siegerehrung und eine Verlosung der Startnummern mit Geldpreisen statt. Beim Mittagessen oder Kaffee und Kuchen können hier alle Sportlerinnen und Sportler wieder Kräfte sammeln.

Haftungsausschluss:

Der/die Teilnehmer/in erklärt/bestätigt mit der Anmeldung, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen/Bedenken vorliegen, die ein Risiko für die Teilnahme begründen. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden jedwelcher Art.

Teilnehmer/innen unter 18 Jahren versichern bei der Anmeldung das Einverständnis der Eltern.

Datenschutzhinweis:

Mit der Anmeldung u. der Teilnahme zu einem Wettkampf erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass seine /ihre Daten auf Start- bzw. Ergebnislisten veröffentlicht werden. Einer Veröffentlichung von Start -und Ergebnislisten mit Namen, Vorname, Wettkampfbezeichnung -und klasse, Nennung des Vereins im Internet, bei Streaming-Diensten, und allgemeinen Printmedien (z.B. Tageszeitungen, Zeitschriften), nach einer allgemeinen Vorabinformation über die Veröffentlichung in der Ausschreibung, steht aus Sicht des Datenschutzes nichts entgegen. Sportler/innen, die dennoch nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind bzw. auf eine Unkenntlichmachung der eigenen Daten bestehen, und dies vor dem Wettkampf erklären, werden nicht zum Wettkampf zugelassen.